Pflicht für alle Betriebe – wir sorgen für rechtssichere und praxisnahe Umsetzung:
- Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit – sicherheitstechnische Betreuung
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Beurteilung zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
- Beratung zum sicheren Betrieb von Maschinen, Geräten und Werkzeugen
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Tätigkeiten oder Gefahrstoffen
- Durchführung von Messungen (Lärm, Licht, Klima, Gefahrstoffe, EM-Felder)
- Beratung zu Beschaffung oder Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
- Unterweisungen und Schulungen des Personals
- Unterstütztung bei der Organisation des Brandschutzes
- Prüfungen von Arbeitsmitteln