Arbeitssicherheit

Pflicht für alle Betriebe – wir sorgen für rechtssichere und praxisnahe Umsetzung:

  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit – sicherheitstechnische Betreuung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Beurteilung zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
  • Beratung zum sicheren Betrieb von Maschinen, Geräten und Werkzeugen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Tätigkeiten oder Gefahrstoffen
  • Durchführung von Messungen (Lärm, Licht, Klima, Gefahrstoffe, EM-Felder)
  • Beratung zu Beschaffung oder Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
  • Unterweisungen und Schulungen des Personals
  • Unterstütztung bei der Organisation des Brandschutzes
  • Prüfungen von Arbeitsmitteln