Pflicht für alle Betriebe – wir sorgen für rechtssichere und praxisnahe Umsetzung:
- Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit – sicherheitstechnische Betreuung
 - Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
 - Beurteilung zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
 - Beratung zum sicheren Betrieb von Maschinen, Geräten und Werkzeugen
 - Erstellung von Betriebsanweisungen für Tätigkeiten oder Gefahrstoffen
 - Durchführung von Messungen (Lärm, Licht, Klima, Gefahrstoffe, EM-Felder)
 - Beratung zu Beschaffung oder Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
 - Unterweisungen und Schulungen des Personals
 - Unterstütztung bei der Organisation des Brandschutzes
 - Prüfungen von Arbeitsmitteln
 
